Spenden & Legate

Zeitgut Luzern ist steuerbefreit. Spenden und Legate sind abzugsberechtigt.

Herzlichen Dank für Ihre Spende

Zeitgut Luzern ist als gemeinnützige Organisation vom Kanton Luzern steuerbefreit. Spenden an uns können gemäss § 40 StG (Kanton Luzern) sowie Art. 33a DBG (Bund) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Vielen Dank, dass Sie unsere Nachbarschaftshilfe stärken.

Legate

Gutes tun und Vieles ermöglichen. Zu Lebzeiten können Sie ein Testament verfassen und die Genossenschaft Zeitgut Luzern berücksichtigen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Legate

«Gemeinsam unterwegs.»

Manchmal genügt ein gemeinsamer Ausflug, um den Alltag zu verschönern.

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