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Zeitgut Luzern ist als gemeinnützige Organisation vom Kanton Luzern steuerbefreit. Spenden an uns können gemäss § 40 StG (Kanton Luzern) sowie Art. 33a DBG (Bund) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Vielen Dank, dass Sie unsere Nachbarschaftshilfe stärken.
Legate
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